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§ 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

 

Die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses soll Menschen, die lange Zeit ohne Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt waren, eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

 

Ziele:

·       Verbesserung der Chancen einer regulären Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und die

     Teilhabe am Arbeitsleben

 

Zielgruppe:

·       Menschen, die bereits sehr lange im Leistungsbezug stehen. Die Zuweisung erfolgt durch

     das Jobcenter Dortmund

 

Förderdauer: maximal 5 Jahre

 

Wir bieten folgende Arbeitsbereiche an:

·       Ökologischer Gemüsebau

·       Sozialkaufhaus

·       Umwelt- und Naturschutz

 

Die Mitarbeitenden werden vor Ort von einem externen Jobcoach betreut. Zudem sind qualifizierende Maßnahmen während der Förderdauer möglich.