§ 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses soll Menschen, die lange Zeit ohne Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt waren, eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Ziele:
· Verbesserung der Chancen einer regulären Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und die
Teilhabe am Arbeitsleben
Zielgruppe:
· Menschen, die bereits sehr lange im Leistungsbezug stehen. Die Zuweisung erfolgt durch
das Jobcenter Dortmund
Förderdauer: maximal 5 Jahre
Wir bieten folgende Arbeitsbereiche an:
· Ökologischer Gemüsebau
· Sozialkaufhaus
· Umwelt- und Naturschutz
Die Mitarbeitenden werden vor Ort von einem externen Jobcoach betreut. Zudem sind qualifizierende Maßnahmen während der Förderdauer möglich.